Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 1.000,- DM bedürfen der Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitglieds.