Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Umfang von über 5000,00 € sind mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. Grundstücks- und Kreditgeschäfte bedürfen der Einwilligung der Mitgliederversammlung.