Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte über 1.000,- EUR ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich ist.