| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern. Die Zahl der Beisitzer kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3/5 der Vorstandsmitglieder bzw. ihrer von ihnen benannten Vertreter anwesend sind. |