Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem erstenVorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Werkstattwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.