Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende vertritt allein.