Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zur Verwaltung des Klubvermögens sind Bankkonten einzurichten, die unter dem Namen des Klubs zu führen sind. Zeichnungsberechtigt sind der Vorsitzende sowie weitere von ihm zu benennende Vorstandsmitglieder.