Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden, dem zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden und dem dritten Stellvertreter des Vorsitzenden. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.