Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Abhebung von Bankkonten ist die Unterschrift des ersten Vorsitzenden und des Kassierers oder deren Vertreter notwendig. Zahlungen können nur auf Anweisung des Vorsitzenden geleistet werden und zwar auf der Grundlage der Beschlüsse bzw. des Haushaltsplanes.