| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den Stellvertretenden Vorsitzenden oder den Geschäftsführer jeweils allein. Der Kassenwart vertritt den Verein gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. |