Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und maximal zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister allein vertreten. Ein Beisitzer vertritt gemeinsam mit einem Einzelvertretungsbevollmächtigten.