Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, einem oder mehreren Vizepräsidenten und dem Sekretär des Präsidiums.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit jeweils einem Vizepräsidenten oder dem Sekretär des Präsidiums.