| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, maximal sechs Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |