Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder seinen Stellverteter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zahlungsanweisungen und Barabhebungen, die eine Einzelbetrag von 500,- DM übersteigen, bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden und des Schatzmeisters. Ausgenommen von dieser Regelung sind Überweisungsbeträge, die im bestätigten Finanzplan enthalten sind. Das betrifft die feststehenden Zahlungen an den BV Treptow sowie an Dienstleistungsbetriebe. Weitere Einzelheiten enthält die Geschäftsordnung.