Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Geschäftsführer zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.