VR 12457 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
art & science - Verein zur Förderung der Nutzung neuer Technologien in Kunst und Wissenschaft
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 12457 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Abrufuhrzeit
23:44:31
Abrufdatum
2023-09-07
Letzte Eintragung
2006-10-16
Anzahl Eintragungen
1
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-10-16
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Sie können jeweils allein Geschäfte bis zu einer Höhe von 10.000,- DM tätigen, müssen jedoch ihre Maßnahmen gemeinsam abstimmen. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Geschäftsvorhaben, die eine Höhe von 10.000,- DM überschreiten, müssen vom Vorstand einstimmig beschlossen werden.
Der Vorstand trifft seine Beschlüsse in Vorstandsversammlungen einstimmig. Die Vorstandsversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß zur Vorstandsversammlung eingeladen wurden und mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Status Rechtstraeger › Code
001