Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Klubchef, dem Finanzer und drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Im Außenverhältnis unterliegt die Klubleitung einer Vertretungsbeschränkung gem. § 64 BGB für alle Geschäfte mit Dritten, die über einen Wert von 5.000,- DM hinausgehen.