Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem zweiten Vizepräsidenten, dem ersten Schriftführer, dem zweiten Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Beauftragten für Fort- und Weiterbildung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.