Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter/Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Beauftragten für Wochenend- und Erholungsgrundstücke und dem Beauftragten für Umwelt und Ökologie.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.