Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal sieben Personen,
- dem Vorsitzenden,
- dem Schatzmeister,
- dem Schriftführer
- sowie bis zu vier weiteren Mitgliedern.
Schatzmeister und Schriftführer gelten als Stellvertreter für den Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.