Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,- DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Dies gilt jedoch nicht für die Begründung / Beendigung von Arbeitsverhältnissen.