Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Vizevorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorsitzende darf zum Abschluss von Rechtsgeschäften die Gemeinschaft nicht mit mehr als 300,- DM belasten. Bei mehr als 300,- DM braucht der Vorsitzende die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder.