Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist das geschäftsführende Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten für Organisation, dem Vizepräsidenten für Sport und Freizeit und dem Schatzmeister. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums ist zur Einzelvertretung befugt. Die Vertretungsmacht ist auf 10.000,00 Euro beschränkt. Alle diesen Betrag übersteigenden Ausgaben sind durch den Verbandsausschuss zu bestätigen.