Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 07.06.1995 ist dem Verein, der weniger als drei Mitglieder hat, die Rechtsfähigkeit entzogen.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mtgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.