Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, wobei je einer die Funktion des Schatzmeisters und des Schriftführers ausübt, sowie bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zahlungsanweisungen über mehr als 5.000,- EUR bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters sowie eines weiteren Vorstandsmitgliedes.