Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem ersten Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Im Falle der Verhinderung des Präsidenten wird die Vertretung des Vereins vom Vizepräsidenten und dem ersten Schatzmeister ausgeführt.