Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter des ersten Vorsitzenden, dem zweiten Stellvertreter des ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder seinen ersten Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.