Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder Schatzmeister allein, durch zwei stellvertretende Vorsitzende gemeinsam oder einem stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister.