Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, darunter dem Landesvorsitzenden, dem ersten Stellvertretenden Landesvorsitzenden, einem weiteren Stellvertretenden Landesvorsitzenden, dem Landesschatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.