Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden Finanzen, zugleich Schatzmeister, dem stellvertretenden Vorsitzenden Technik und dem stellvertretenden Vorsitzenden Sport.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Nur der Vorsitzende und der Schatzmeister dürfen die Finanzgeschäfte des Vereins tätigen.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5000,00 Euro bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.