Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und der Leiterin der Kindertagesstätte.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.