Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Unabhängig des Vorsatzes zeichnet der Schatzmeister die Alleinvertretungsbefugnis in allen Angelegenheiten der Finanzen und zeichnet für die Bankverbindungen, für die gesamte Finanzbewegungen und Buchungsunterlagen des Vereins verantwortlich.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens der/dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister/in und der/dem Geschäftsführer/in.