Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.