Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Sekretär/Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den ersten Vizepräsidenten jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Über die Verwendung der finanziellen Mittel ab 2000,01 Euro entscheidet die Mitgliederversammlung.