Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Jugendleiter und dem Schatzmeister/Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Im Bereich des Zahlungsverkehrs vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende oder der Schatzmeister/Kassierer.