Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzende/Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 500,- DM belasten, ist der erste bzw. der zweite berechtigt. Über Rechtsgeschäfte, die die Höhe von 500,- DM im Einzelfall übersteigen, entscheidet die Mitgliederversammlung. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers und des ersten bzw. zweiten Vorsitzenden.