Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer, dem Zeltplatzverantwortlichen und dem Sportverantwortlichen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 Euro belasten, braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses.
Für Grundstücks- und Dienstverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.