Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden (Präsident), mindestens einem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden (Vizepräsident) und mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, darunter einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorstandsvorsitzende und die stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden vertreten allein.