| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten Stellvertretenden Vorsitzendendem und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |