Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus - dem jeweiligen Diözesanvorsitzenden des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Vorsitzenden des Vereins
- dem jeweiligen Präses des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins
- dem jeweiligen Diözesangeschäftsführer des Kolpingwerkes Deutschland - Diözesanverband Berlin
- dem jeweiligen gewählten Mitglied des Präsidiums des Kolpingwerkes Deutschland - Diözesanverband Berlin
- zwei weiteren, durch die Mitgliederversammlung zu wählende, Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
In vermögensrechtlicher Beziehung darf der Vorstand ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung
- Immobilien weder erwerben noch veräußern
- bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden, noch in anderer Weise dinglich belasten.