Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und vier weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Präsidiums vertreten. Einer der Handelnden muss der Präsident oder der Vizepräsident sein.