Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den beiden Vorsitzenden und ihren jeweiligen Stellvertretern, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung von mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied schriftlich vorliegt.