Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Hauptkassierer, dem Verantwortlichen für Ökologie und Umweltschutz, dem Verantwortlichen für Organisation und Technik sowie dem Verantwortlichen für allgemeine Verwaltungsaufgaben.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.