Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern: dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Sekretär, der zugleich Schatzmeister ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch den Präsidenten allein.