| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 20.000,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Kuratoriums hierzu schriftlich erteilt ist. |