Die administrative Leitung der Angelegenheit des Vereins erfolgt durch einen dreiköpfigen Vorstand. Ein Mitglied des Vorstands wird als Vorsitzender, eines als Stellvertreter und ein weiteres als Schatzmeister benannt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Verträge mit Dritten sind nur unter der Voraussetzung gültig, wenn die Mitgliederversammlung zugestimmt hat.