Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und bis zu sechs weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte, die den Erwerb, den Verkauf und die Belastung von Grundsstücken und Gebäuden betreffen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.