Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.