Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils allein, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten zu zweit.