Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Die Vorstandsmitglieder sind für die Wahrnehmung der Bankgeschäfte und des Zahlungsverkehrs jeder für sich allein vertretungsberechtigt. In allen weiteren Geschäftsführungsmaßnahmen mit Wirkung gegen Dritte sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.